{"id":93,"date":"2019-11-26T18:43:13","date_gmt":"2019-11-26T18:43:13","guid":{"rendered":"https:\/\/dialyse-organ-aoe.de\/?page_id=93"},"modified":"2020-04-09T14:38:44","modified_gmt":"2020-04-09T14:38:44","slug":"satzung-des-vereins","status":"publish","type":"page","link":"http:\/\/dialyse-organ-aoe.de\/?page_id=93","title":{"rendered":"Satzung des Vereins"},"content":{"rendered":"<p><strong>\u00a7 1: Name, Sitz, Gesch\u00e4ftsjahr<\/strong><br \/>\n1. Der Verein f\u00fchrt den Namen \u201eSelbsthilfegruppe f\u00fcr Dialysepatienten und Organtransplantierte e.V. Alt\u00f6tting\u201c. Er ist vom Finanzamt M\u00fchldorf am Inn als gemeinn\u00fctzig anerkannt.<br \/>\n2. Der Verein hat seinen Sitz in Alt\u00f6tting.<br \/>\n3. Das Gesch\u00e4ftsjahr ist das Kalenderjahr.<\/p>\n<p><strong>\u00a7 2: Zweck des Vereines<\/strong><br \/>\n1. Der Verein verfolgt ausschlie\u00dflich und unmittelbar gemeinn\u00fctzige Zwecke im Sinn der Abgabenordnung.<br \/>\n2. Zweck des Vereins ist insbesondere<br \/>\na) die Information der \u00d6ffentlichkeit und beteiligter Kreise \u00fcber Organspende und Transplantation,<br \/>\nb) die Durchf\u00fchrung des \u201eTags der Organspende\u201c und anderer Informationsveranstaltun-gen,<br \/>\nc) die Wahrnehmung der Interessen der betroffenen Patienten in der \u00d6ffentlichkeit, gegen\u00fcber Beh\u00f6rden, Institutionen und Politikern,<br \/>\nd) die Zusammenarbeit mit \u00c4rzten, Dialyse- und Transplantationszentren in der F\u00f6rderung von Organspende und Transplantation.<br \/>\n3. Der Verein ist selbstlos t\u00e4tig; er verfolgt in erster Linie nicht eigenwirtschaftliche Zwecke.<br \/>\n4. Die Mittel des Vereins d\u00fcrfen nur f\u00fcr die satzungsgem\u00e4\u00dfen Zwecke verwendet werden. Die Mit-glieder erhalten keine Gewinnanteile oder andere Zuwendungen aus Mitteln des Vereins.<br \/>\n5. Alle Inhaber von Vereins\u00e4mtern sind ehrenamtlich t\u00e4tig. Es darf keine Person durch Ausgaben, die dem Zweck des Vereins fremd sind, oder durch unverh\u00e4ltnism\u00e4\u00dfig hohe Verg\u00fctungen be-g\u00fcnstigt werden.<\/p>\n<p><strong>\u00a7 3: Erwerb der Mitgliedschaft<\/strong><br \/>\n1. a) Die ordentliche Mitgliedschaft k\u00f6nnen nat\u00fcrliche und juristische Personen erwerben, welche die Ziele des Vereins unterst\u00fctzen.<br \/>\nb) Die Ehrenmitgliedschaft kann Personen, die sich in besonderem Ma\u00dfe Verdienste bei der Unterst\u00fctzung des Vereinszwecks erworben haben, durch Beschluss der Mitgliederversamm-lung verliehen werden.<\/p>\n<p>2. Der Vorstand entscheidet \u00fcber die Aufnahmeantr\u00e4ge.<br \/>\n3. Dem aufgenommenen Mitglied wird eine Satzung ausgeh\u00e4ndigt.<\/p>\n<p><strong>\u00a7 4: Beendigung der Mitgliedschaft<\/strong><br \/>\n1. Die Mitgliedschaft endet<br \/>\na) bei nat\u00fcrlichen Mitgliedern im Fall des Todes,<br \/>\nb) bei juristischen Personen, wenn sie nicht mehr existieren,<br \/>\nc) durch freiwilligen Austritt des Mitgliedes<br \/>\nd) durch Streichung von der Mitgliederliste.<br \/>\n2. Der Austritt ist schriftlich gegen\u00fcber dem Vorstand zu erkl\u00e4ren.<br \/>\n3. Durch einstimmigen Beschluss des Vorstandes kann ein Mitglied von der Mitgliederliste gestri-chen werden, wenn es trotz Mahnung die Zahlung f\u00e4lliger Mitgliedsbeitr\u00e4ge unterl\u00e4sst oder den Zielen des Vereins zuwiderhandelt.<\/p>\n<p><strong>\u00a7 5: Mitgliedsbeitr\u00e4ge<\/strong><br \/>\n1. Die ordentlichen Mitglieder zahlen einen Jahresbeitrag, der zu Anfang jeden Jahres f\u00e4llig ist. Die H\u00f6he des Beitrages wird von der Mitgliederversammlung festgesetzt.<br \/>\n2. Einem Mitglied kann aus besonderen Gr\u00fcnden der Beitrag erlassen werden. \u00dcber ein entspre-chendes Gesuch entscheidet der Vorstand.<\/p>\n<p><strong>\u00a7 6: Organe des Vereins<\/strong><br \/>\nOrgane des Vereins sind<br \/>\n1. die Mitgliederversammlung<br \/>\n2. der Vorstand.<\/p>\n<p><strong>\u00a7 7: Die Einberufung der Mitgliederversammlung<\/strong><br \/>\n1. Mindestens einmal im Jahr muss eine ordentliche Mitgliederversammlung stattfinden.<br \/>\n2. Der Vorstand kann jederzeit eine au\u00dferordentliche Mitgliederversammlung einberufen; dazu ist er verpflichtet, wenn dies von einem F\u00fcnftel der Mitglieder unter Angabe des Zwecks schriftlich gegen\u00fcber dem Vorstand verlangt wird.<br \/>\n3. Einberufungsorgan ist der Vorstand, der auch die Tagesordnung festsetzt. Eingeladen wird durch ein Rundschreiben, das die Tagesordnung enth\u00e4lt.<\/p>\n<p><strong>\u00a7 8: Zust\u00e4ndigkeit der Mitgliederversammlung<\/strong><br \/>\nDie Mitgliederversammlung hat insbesondere folgende Zust\u00e4ndigkeiten:<br \/>\n1. Entgegennahme des Jahresberichts des Vorstands, des Kassenberichts des Kassiers und des Pr\u00fcfungsberichts der Kassenpr\u00fcfer,<br \/>\n2. Erteilung oder Verweigerung der Entlastung des Vorstands,<br \/>\n3. Wahl und Abberufung der Vorstandsmitglieder,<br \/>\n4. Wahl der beiden Kassenpr\u00fcfer,<br \/>\n5. Beschlussfassung \u00fcber eine \u00c4nderung der Satzung oder eine \u00c4nderung des Vereinszwecks so-wie \u00fcber die Aufl\u00f6sung des Vereins,<br \/>\n6. Festsetzung der H\u00f6he des Mitgliedbeitrags, zzt. Euro 20,&#8211;<br \/>\n7. Verleihung der Ehrenmitgliedschaft.<\/p>\n<p><strong>\u00a7 9: Beratung und Beschlussfassung der Mitgliederversammlung<\/strong><br \/>\n1. Versammlungsleiter ist der Vorsitzende, bei dessen Verhinderung einer seiner Stellvertreter. Betrifft die Beratung und Abstimmung eine Angelegenheit dieser Leiter, so muss ein anderer Versammlungsleiter gew\u00e4hlt bzw. bei Wahlen ein Wahlausschuss gebildet werden.<br \/>\n2. Stimmberechtigt sind alle Mitglieder.<br \/>\n3. Die Art der Abstimmung bestimmt der Versammlungsleiter. Bei Wahlen ist durch Stimmzettel geheim abzustimmen, es sei denn, es steht nur ein Bewerber f\u00fcr das jeweilige Amt zur Wahl.<br \/>\n4. Die Mitgliederversammlung ist beschlussf\u00e4hig, wenn mindestens ein Viertel der stimmberechtigten Mitglieder anwesend ist. Bei Beschlussunf\u00e4higkeit muss innerhalb von acht Wochen eine zweite Versammlung einberufen werden, die dann ohne R\u00fccksicht auf die Zahl der erschienenen Mitglieder beschlussf\u00e4hig ist.<br \/>\n5. Beschl\u00fcsse werden mit der einfachen Mehrheit der abgegebenen g\u00fcltigen Stimmen gefasst. F\u00fcr Satzungs\u00e4nderungen und zur Aufl\u00f6sung des Vereins ist jeweils eine Mehrheit von drei Vierteln der abgegebenen g\u00fcltigen Stimmen erforderlich.<br \/>\n6. \u00dcber den Verlauf der Mitgliederversammlung ist ein Protokoll zu fertigen, das vom Versamm-lungsleiter und vom Schriftf\u00fchrer unterzeichnet und den Mitgliedern zugestellt wird.<\/p>\n<p><strong>\u00a7 10: Zusammensetzung und Bildung des Vorstands<\/strong><br \/>\n1. Der Vorstand besteht aus dem Vorsitzenden, dem 2. Vorsitzenden, dem Kassier und dem Schriftf\u00fchrer. Stellvertreter des Vorsitzenden ist der 2. Vorsitzende.<br \/>\n2. Der Vorstand wird von der Mitgliederversammlung auf die Dauer von drei Jahren gew\u00e4hlt. Scheidet ein Vorstandsmitglied vorzeitig aus, so kann der Vorstand bis zur n\u00e4chsten Mitglieder-versammlung ein Ersatzmitglied w\u00e4hlen.<br \/>\n3. Der Verein wird gerichtlich und au\u00dfergerichtlich durch zwei Vorstandsmitglieder, darunter nach M\u00f6glichkeit der Vorsitzende vertreten.<\/p>\n<p><strong>\u00a7 11: Aufgaben des Vorstands<\/strong><br \/>\nDer Vorstand leitet den Verein und f\u00fchrt die Vereinsgesch\u00e4fte nach Ma\u00dfgabe der Vereinssatzung und der Beschl\u00fcsse der Mitgliederversammlung. Er informiert die Mitglieder \u00fcber wesentliche Entwicklungen und Vorkommnisse.<\/p>\n<p><strong>\u00a7 12: Beschlussfassung des Vorstands<\/strong><br \/>\n1. Der Vorstand ber\u00e4t in nicht \u00f6ffentlichen Sitzungen, die vom Vorsitzenden, bei dessen Verhinde-rung von einem seiner Stellvertreter, einberufen und geleitet werden.<br \/>\n2. Der Vorstand ist beschlussf\u00e4hig, wenn mindestens zwei Vorstandsmitglieder anwesend sind. Er entscheidet mit einfacher Stimmenmehrheit; bei Stimmengleichheit gibt die Stimme des Vorsit-zenden den Ausschlag.<br \/>\n3. Einer Sitzung bedarf es nicht, wenn alle Vorstandsmitglieder einem Vorschlag oder Beschluss schriftlich zustimmen.<\/p>\n<p><strong>\u00a7 14: Aufl\u00f6sung des Vereins<\/strong><br \/>\n1. Die Aufl\u00f6sung des Vereins erfolgt durch Beschluss der Mitgliederversammlung.<br \/>\n2. Bei Aufl\u00f6sung oder Aufhebung des Vereins oder bei Wegfall steuerbeg\u00fcnstigter Zwecke f\u00e4llt das Verm\u00f6gen des Vereins an das Schwabinger Kinderkrankenhaus \u2013 Kinderdialyse, wo es unmittelbar und ausschlie\u00dflich f\u00fcr gemeinn\u00fctzige Zwecke zu verwenden ist. Diese Ma\u00dfnahme bedarf der Zustimmung des Finanzamtes M\u00fchldorf.<br \/>\n\u00c4nderung beschlossen in der Mitgliederversammlung am 30.03.2014.<\/p>\n<p><a href=\"https:\/\/dialyse-organ-aoe.de\/wp-content\/uploads\/2019\/11\/Satzung_Selbsthilfegruppe_2014.pdf\" target=\"_blank\" rel=\"noopener noreferrer\">Satzung Selbsthilfegruppe 2014<\/a><\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>\u00a7 1: Name, Sitz, Gesch\u00e4ftsjahr 1. Der Verein f\u00fchrt den Namen \u201eSelbsthilfegruppe f\u00fcr Dialysepatienten und Organtransplantierte e.V. Alt\u00f6tting\u201c. Er ist vom Finanzamt M\u00fchldorf am Inn als gemeinn\u00fctzig anerkannt. 2. Der Verein hat seinen Sitz in Alt\u00f6tting. 3. 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